Schenken ist eine Kunst

Ein gutes Geschäft lebt in erster Linie auch von guten Beziehungen zwischen den Geschäftspartnern. Zu dieser Beziehungspflege gehört, aufmerksam miteinander umzugehen und auf Ereignisse zu reagieren, Einladungen zum Lunch, Dinner oder Firmenjubiläen auszusprechen und Präsente zu übergeben. Unumgänglich ist, sich eingehend Gedanken über das Geschenk und den zu Beschenkenden zu machen. Denn Schenken ist eine Kunst. Es gilt abzuwägen: Was ist der Anlass und was das Ziel meiner Geste? Handelt es sich um einen Weihnachtsgruß, einen Dank für einen guten Abschluss eines Geschäfts oder einer erfolgreichen Verhandlung, um ein Werbegeschenk, sich in Erinnerung zu bringen – oder einfach zum Erhalt der (geschäftlichen) Freundschaft. Übereichen Sie es persönlich, oder versenden Sie es? 

Compliance

„Was im Geschäftsleben Compliance-Regeln klären, ordnet im privaten bis auf Weiteres der gesunde Menschenverstand“ sagt Moritz Freiherr von Knigge. Wir wissen, dass die Höhe des Anschaffungspreises eines Präsents die Compliance Richtlinien nicht überschreiten darf. Deshalb gilt: Geschenke dürfen nicht mehr als 35 Euro kosten – und das pro Jahr und pro Empfänger. Dann lässt der Staat einen Betriebsausgabenabzug zu. Zudem müsste der Empfänger ein höherwertiges Geschenk eigentlich versteuern, aber auch da gibt es mittlerweile eine Lösung: Seit 2007 haben Unternehmen die Möglichkeit, die zusätzlich anfallenden Steuern für den Beschenkten zu übernehmen. 

Unabhängig von Compliance bringt ein ersichtlich teures Geschenk den Beschenkten möglicherweise in Verlegenheit und in Zugzwang. Sollten Sie aus großer Dankbarkeit oder Sympathie ein üppiges Geschenk machen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob dieses angenommen werden darf. Sie möchten den Beschenkten mit Ihrer gutgemeinten Geste nicht kompromittieren. Sind Sie der Beschenkte und es beschleicht Sie das Gefühl, dass Sie um eine Gegenleistung nicht umhinkommen oder diese gar eingefordert wird, dürfen Sie ablehnen. Nehmen Sie aus Höflichkeitsgründen ein unangemessenes Geschenk an, gibt es auf der Complianceseite folgende Möglichkeiten: Das Geschenk wird für einen karitativen Zweck gespendet, es wird in den Pool der Geschenke gegeben, die zur Weihnachtsfeier per Tombola ausgespielt werden oder es wird unter der Belegschaft versteigert und der Erlös wird gespendet. In allen Fällen gebietet die Höflichkeit, den Schenker über die Vorgehensweise zu informieren und sich zu bedanken.

 

Das Geschenk

Der dritte Gedanke gilt der zu beschenkenden Person. Wie gut kennen Sie sich? Wie persönlich darf das Geschenk sein? Repräsentiert es Sie als Privatperson oder die Firma?

Ist es Ihr persönliches Geschenk, kann es sowohl an die Tätigkeit des Beschenkten als auch an Kunst, Kultur und Hobby anknüpfen. Mit Letzterem zeigen Sie ganz besonders, dass Sie aufmerksam zugehört und Vorlieben und Leidenschaften abgespeichert haben. Ihre Aufmerksamkeit spiegelt sich in der Wahl des Geschenks wider. Ein paar persönliche Worte dazu in einer Karte schafft die Verbindung zwischen Ihnen und dem Inhalt der miteinander geführten Gespräche. Ist es jedoch eindeutig ein Firmenpräsent, sollte in dem Geschenk eine Brücke zwischen beiden Firmen erkennbar werden. Das könnte beispielsweise das hauseigene Weingut sein, aus dem Sie den Wein auswählen, der dem Beschenkten am meisten Freude bereiten wird. Oder Sie lassen eine erlesene Weinflasche mit Ihrem Firmenlogo labeln.

 

Geschenkideen

Die edle Flasche Wein ist eine gängige Variante. Ein originelles Präsent für einen Ihrer wichtigsten Kunden sieht allerdings anders aus. Beim Schenken gilt für Unternehmen das gleiche wie für Privatpersonen: Die Geste zählt mehr als der Sachwert.

Ein wirklich gutes Geschenk erfüllt immer mindestens eine der folgenden drei Eigenschaften:

  1. Es nutzt dem Beschenkten in einer alltäglichen Situation

  2. Es hat einen ideellen Wert für den Beschenkten

  3. Es erfüllt einen konkreten Wunsch des Beschenkten

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie bei Ihren Geschenken auf die erste der oben genannten Eigenschaften setzen: Sie wissen, dass der Beschenkte über Baulärm oder viel Unruhe in seinem Büro klagt. Eine innovative Idee wäre z.B. ihm oder ihr einen Noise-Cancelling-Kopfhörer zu schenken. Sie wissen, dass der zu Beschenkende mit dem Fahrrad ins Büro fährt – wie wäre es mit einem pfiffigen und praktischen Equipment oder technischem Accessoire, z.B. einer High-Tech-Lampe?

Kennen Sie Ihren Kunden schon länger, sind gerade Geschenke von ideellem Wert interessant. Dazu bedarf es, dass Sie in Ihren Gesprächen aufmerksam zuhören. So kann es für den Golf- oder Segelsportler ein wind- und wetterschützendes Accessoire sein, der High-Tech-Handschuh, die wasserfesten Strümpfe, der Handespresso für an Bord oder ein ausgewählter Buchband.

Bei allem, was Sie verschenken, sollten Sie sich fragen, ob es ihnen selbst Freude bereiten würde und ob Sie es selbst gern geschenkt bekämen. Können Sie diese Frage nicht positiv beantworten, sollten Sie die Idee verwerfen. Es sei denn, Sie wissen ganz genau, dass Sie mit Ihrer Wahl ins Schwarze treffen, auch wenn Sie persönlich das Stück scheußlich finden.

 

Verpackung & Übergabe

Haben Sie das passende Geschenk gefunden, sollte es hübsch und ansprechend verpackt werden, unabhängig davon, ob es im Karton auf dem Postweg zum Beschenkten gelangt oder Sie es überreichen. Die äußere Verpackung verrät viel über den Schenkenden: Stil, Geschmack, Sorgfalt und Mühe. Gleiches gilt für die Übergabe. Sind Sie persönlich vor Ort, wird das Geschenk immer an den zu Beschenkenden überreicht. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, ein paar persönliche Worte mit dem Geschenk zu verknüpfen, vielleicht eine Anekdote dazu zu erzählen und die Verbindung zwischen Ihnen, dem Geschenk und dem Beschenkten herzustellen. Der Beschenkte legt es entweder selbst ab oder übergibt es an helfende Hände, die es auf den Präsentetisch legen. Daher ist es wichtig, dass in jedem Fall eine Grußkarte beigefügt ist, auch wenn Sie wissen, dass Sie es persönlich überreichen können. Anderenfalls hat der Beschenkte keine Chancen zu rekapitulieren, wer welches Geschenk überreicht hat und sich beim Schenker zu bedanken. Kann man es nicht zuordnen, geht der Schenkende ohne einen schriftlichen Dank aus, was unhöflich wäre und somit den Beschenkten in eine unglückliche und ungewollte Situation zwingt.

 

Danksagung

Der Beschenkte sollten sich immer gebührend und möglichst zeitnah bedanken. Bei offiziellen Anlässen ist das vor Ort selten möglich, da der Beschenkte meist repräsentative und Gastgeber-Aufgaben zu erfüllen hat. Hier ist ein handschriftlicher Dank unumgänglich. Auch bei einer Privatfeier freut sich der Schenkende über einen Dankesgruß innerhalb einer Woche. Unhöflich ist es, gar nicht mehr auf das Geschenk zu reflektieren. Dies vermittelt den Eindruck der Ignoranz und Geringschätzung sowohl dem Präsent als auch dem Schenkenden gegenüber.

 

Fazit

Schenken ist eine Kunst, denn tut man es von Herzen, bedarf es einiger Überlegungen und Vorgehensweisen. Wählen Sie Ihr Geschenk mit Bedacht aus, überreichen Sie es am besten persönlich und versehen Sie es in jedem Fall mit einer handschriftlichen Grußkarte, so dass der Beschenkte immer nachvollziehen kann, von wem welches Präsent überreicht wurde.

Eine persönliche handschriftliche Danksagung innerhalb weniger Tage gehört zum guten Ton. Unter Freunden kann es das Telefonat, die liebevoll formulierte Nachricht oder eine E-Mail sein. Ein Dank zum Zeitpunkt der Übergabe des verpackten Präsents reicht nicht aus. Belassen Sie es dabei, ist das ein klares Signal der Missachtung – dem Geschenk und dem Schenkenden gegenüber.

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Britta Balogh